Wie wir bereits berichtet haben (s. hier) musste für das Beachvolley-Feld auf dem Ebnet eine neue Lösung gefunden werden, weil aufgrund der Umnutzung des Zeughauses zur Polizeikaserne die angrenzende Freizeitanlagen zu Parkplätzen umfunktioniert wird.
Die IG Sport hat sich bei Kanton und Gemeinde frühzeitig um eine Ersatzlösung bemüht - mit Erfolg! Die Pavillions beim Realschulhaus werden abgerissen und darauf die neue Anlage errichtet. Der Einwohnerrat wird eine entsprechende Vorlage demnächst behandeln.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Mehrzweckgebäude auf der Sportanlage Ebnet tauchte die Frage auf, ob sich der FC Herisau die Benützung dieses Raums überhaupt leisten könnte. Diese Frage getrauen wir uns natürlich nicht einfach so, mit Ja zu beantworten. Selbst wenn wir annehmen, dass dies der Fall sein dürfte.
Spannend ist aber die Frage, was kostet die Sportvereine die Benützung der Herisauer Sportanlagen? Entscheiden dies das Sportzentrum oder der Gemeindepräsident nach eigenem Gutdünken?
Die Antwortet lautet: Nein! Die Benützung der Sportanlagen ist gesetzlich geregelt. Die massgebenden Reglemente und die Verordnung können auf der Gemeindehomepage www.herisau.ch nachgelesen werden.
Im "Reglement über die Sportanlagen" heisst es beispielsweise, dass für die Benützung der Sportanlagen Gebühren zu entrichten sind. Aber: "Vereinen und Organisationen mit Sitz in
Herisau können die Gebühren für die Benützung der Sportanlagen erlassen oder reduziert werden. Beim Entscheid über Erlass/Reduktion wird die Förderung von Kindern und Jugendlichen im
Bereich
Sport angemessen berücksichtigt."
Die Höhe der Gebühren ist in der dazugehörigen Sportanlagenverordnung geregelt. Auch hier lässt ein interessanter Grundsatz finden: "Den in Herisau ansässigen gemeinnützigen
Vereinen und Organisationen mit
sportlichem Zweck bzw. Engagement im Freizeitbereich wie z.B. Blauring, Jungwacht oder ähnliche werden die Gebühren für die Benützung der Sportanlagen
durch Erwachsene um 95 % reduziert.
Die Vereine und Organisationen haben die Möglichkeit die verbleibende Gebühr von 5 % in Form von Frondienstarbeiten (z.B. Unterhalts- und Aufräumarbeiten in
der Gemeinde, Mitarbeit bei Veranstaltungen der Gemeinde usw.) abzugelten."
Erlassungsgesuche sind gemäss Verordnung jeweils bis am 31. Mai an den Gemeindepräsidenten zu richten.
Ein Blick in die Reglemente sowie in die Verordnung bringt also allerlei Wissenswertes ans Licht. Aber natürlich haben die Vereine nicht nur Rechte sondern auch Pflichten...
Geplanter Mehrzweckraum
Unter Federführung des FC Herisau ist in den letzten Monaten ein Mehrzweckraum für die Sportanlage Ebnet geplant worden. Dieser kann von den diversen Benutzern beispielsweise als Club-Beiz oder als Theorieraum benutzt werden.
Die Kosten werden auf knapp 270 000 Franken veranschlagt. Bauherrin und Eigentümerin des Raums wäre die Gemeinde Herisau. An der Delegiertenversammlung haben die Mitgliedervereine der IG Sport Region Herisau einstimmig beschlossen, das Projekt zu unterstützen. Die IG beantragt nun beim Gemeinderat, das Projekt weiterzuverfolgen.
(11.3.2010)